Webanalyse: SiteCatalyst in Deutschland auf Platz 2

Laut ein­er Unter­suchung zu den Web­analyse-Tools, die von Online-Shops in Deutsch­land einge­set­zt wer­den, rang­iert Adobe Site­Cat­a­lyst mit einem Anteil von knapp 30 % auf dem zweit­en Platz, hin­ter dem kosten­losen Google Ana­lyt­ics (49 %). Für diese Studie hat die Berlin­er Online-Mar­ketinga­gen­tur aufge­sang 183 E‑Com­merce-Ange­bote aus den Bere­ichen Kos­metik (12 Shops), Tier­nahrung (11 Shops), Elek­tron­ik (23 Shops), Heimw­erk­er (8 Shops), Möbel (17 Shops), Spiel­waren (10 Shops), Büroausstat­tung (12 Shops), Auto- & Motor­rad-Zube­hör (13 Shops), Medi­en (18 Shops), Klei­dung (22 Shops), Kom­plettsor­ti­ment ( 20 Shops) und Arzneimit­tel (20 Shops) unter die Lupe genom­men. Ergeb­nis: Welche Analy­se­tools bevorzugt einge­set­zt wer­den, unter­schei­det sich sehr stark von** Branche zu Branche**. So ist Google Ana­lyt­ics beson­ders bei den Shops für Tier­nahrung, Möbel, Arzneimit­tel und Kos­metik das dominierende Analy­se­in­stru­ment.

Aber egal, welch­es Werkzeug einge­set­zt wird: Der Daten­schutz, der laut ein­er aktuellen Studie für die Men­schen in Deutsch­land eine anhal­tend hohe Bedeu­tung hat, muß beachtet wer­den. Deshalb hat die “Unit Search” im Bun­desver­band Dig­i­tale Wirtschaft (BVDW) e.V. gestern mit dem Whitepa­per “Web­analyse und Daten­schutz“ (PDF-Down­load) eine umfan­gre­iche Übersicht über die in Deutsch­land zu berück­sichti­gen­den, daten­schutzrechtlichen Anforderun­gen in der Web­analyse vorgelegt. Der Leit­faden richtet sich an alle Web­seit­en­be­treiber, die Google Ana­lyt­ics und andere Web­analy­se­tools ein­set­zen und diese daten­schutzkon­form betreiben möcht­en. Unter anderem erläutert das Doku­ment die richtige Anwen­dung des Daten­schutzrechts in Punc­to Ein­willi­gung, Hin­weispflicht, Anonymisierung und Pseu­do­nymisierung sowie Wider­spruch und Löschung von Dat­en. Eine kurze** Check­liste** für den daten­schutzkon­for­men Ein­satz von Web­analy­se­tools run­det das kosten­los erhältliche Whitepa­per ab.

Adobe tritt ohne Wenn und Aber das Recht auf Pri­vat­sphäre im Inter­net ein und stellt seinen Kun­den deshalb Lösun­gen zur Ver­fü­gung, mit denen die Besuch­er ihrer Web­sites dieses Recht kom­fort­a­bel in Anspruch nehmen kön­nen. So ver­schleiert Adobe Site­Cat­a­lyst in der Stan­dard­e­in­stel­lung für europäis­che Anwen­der die IP-Adressen der Web­site-Besuch­er vor der Spe­icherung und stellt einen Opt-Out-Mech­a­nis­mus zur Ver­fü­gung, über den diese die Wahl ange­boten wer­den kann, nicht getrackt zu wer­den. Damit erfüllt dieses Tool die zum Teil sehr stren­gen Daten­schutza­u­fla­gen in Europa und stellt alle tech­nis­chen Voraus­set­zun­gen zur Ver­fü­gung, um den juris­tis­chen Empfehlun­gen des BVDW-Whitepa­pers fol­gen zu kön­nen.