Elektronische Unterschriften: Der digitale EU-Binnenmarkt kommt

Der Schilling. Der Franc. Die Lira. Die Kro­ne. Die Unter­schrift mit Tinte.

Mit dem Vere­in­heitlichen der Währun­gen zum Euro hat Europa einst ein riesiges Hin­der­nis für den gren­züber­schre­i­t­en­den Han­del aus dem Weg geräumt. Heute ste­ht nun die elek­tro­n­is­che Unter­schrift kurz davor, eine weit­ere Hürde zu beseitigen.

Obwohl die EU bere­its seit 17 Jahren Richtlin­ien zum Ein­satz der elek­tro­n­is­chen Sig­natur hat, erlaubte die erste dieser Bes­tim­mungen (eSig­na­tures Direc­tive 1999/93/EC) es den Mit­gliedsstaat­en, das neue Gesetz unter­schiedlich zu inter­pretieren und eigene Ein­schränkun­gen und Aus­nah­men zuzu­lassen. Es fol­gte daraufhin in den einzel­nen Län­dern ein Flick­w­erk aus unter­schiedlichen Geset­zen, in dem einige EU-Staat­en das Gesetz strenger umset­zten, während andere einen lib­eraleren Ansatz verfolgten.

Am Ende wurde wed­er eine nen­nenswerte Inter­op­er­abil­ität noch eine gegen­seit­ige Anerken­nung der unter­schiedlichen Sys­teme in der EU erre­icht. Die ent­standene Frag­men­tierung ste­ht dem Ziel eines gemein­samen dig­i­tal­en Mark­ts diame­tral ent­ge­gen. Die Änderung der Richtlin­ie bis 2011 wurde deshalb zur ober­sten Pri­or­ität der EU-Kommission.

Mit dem Ziel, die beste­hen­den Schwächen auszumerzen und einen dig­i­tal­en Bin­nen­markt auf die Beine zu stellen, unter­zog die Kom­mis­sion die Richtlin­ie ein­er Prü­fung und brachte let­ztlich ein neues Gesetz auf den Weg. Dieses sollte das Ver­trauen in die elek­tro­n­is­che Sig­natur stärken und ihr eine län­derüber­greifende Anerken­nung in der gesamten EU verschaffen.

Zudem sollte das Gesetz eine Verord­nung sein, keine Richtlin­ie. Während Richtlin­ien rechtliche Prinzip­i­en enthal­ten und der Deu­tung und Umset­zung durch die einzel­nen Mit­gliedsstaat­en unter­liegen, ste­hen Verord­nun­gen für europäis­ches Recht, das in den Staat­en unmit­tel­bar zur Anwen­dung kommt.

eIDAS macht es möglich

Im Jahr 2014 ver­ab­schiedete der EU-Rat die Verord­nung über elek­tro­n­is­che Iden­ti­fizierung und Ver­trauens­di­en­ste für elek­tro­n­is­che Transak­tio­nen im Bin­nen­markt (eIDAS) und schuf damit eine ein­heitliche Geset­zes­grund­lage für elek­tro­n­is­che Sig­na­turen in allen Mit­gliedsstaat­en. Sie bildet eine rechtliche Grund­struk­tur für elek­tro­n­is­che Iden­ti­fizierun­gen, Unter­schriften, Siegel und Doku­mente inner­halb der gesamten EU.

Wenn eIDAS am 1. Juli 2016 in Kraft tritt, wer­den sowohl die vorige EU-Richtlin­ie wie auch alle nationalen Geset­ze, die nicht damit vere­in­bar sind, automa­tisch aufge­hoben, erset­zt oder entsprechend geän­dert. Europas Unternehmen wer­den von ein­er naht­losen, sicheren elek­tro­n­is­chen Iden­ti­fika­tion prof­i­tieren. Eben­so von Ver­trauens­di­en­sten für elek­tro­n­is­che Transak­tio­nen sowie von einem bess­er vorher­sag­baren reg­u­la­torischen Umfeld, in dem sich der Gebrauch elek­tro­n­is­ch­er Sig­na­turen und Transak­tio­nen in der EU weit­er­en­twick­eln kann.

Adobe Sign eröffnet neue Wege

Mit eIDAS in Sicht tun sich für sämtliche europaweit tätige Fir­men gän­zlich neue Möglichkeit­en auf. Um den Fir­men bei der Nutzung dieser Chan­cen zu helfen, hat Adobe seine Infra­struk­tur unter Ein­satz von Tech­nik und Tools so aus­ge­baut, dass elek­tro­n­is­ches Unterze­ich­nen in der EU so ein­fach und sich­er wird, wie es bere­its in den USA der Fall ist.

Auf­bauend auf der weitre­ichen­den Ein­führung in Europa und als Teil ein­er weltweit­en Umstel­lung wur­den nun­mehr neue Rechen­zen­tren in der EU in Betrieb genom­men. Mit einem sicheren, stan­dard­basierten Ansatz erfüllt Adobe Sign die hohen rechtlichen Anforderun­gen, so dass europäis­che Unternehmen unter Ein­hal­tung von eIDAS ihre dig­i­tal­en Geschäft­sprozesse sich­er abwick­eln kön­nen.

Zudem bieten wir Ser­vice und eine Inte­gra­tion für EU Trust­ed Lists, was uns zum ersten großen Anbi­eter auf diesem Gebi­et macht. Und wir haben uns die nötige regionale Kom­pe­tenz angeeignet, um den neu entste­hen­den europäis­chen dig­i­tal­en Bin­nen­markt bedi­enen zu kön­nen.

Adobe Sign gilt in der EU bere­its als anerkan­nte ver­trauenswürdi­ge Lösung und wird von Branchen­führern wie KLM, Tele­fóni­ca oder Fox­tons ver­wen­det. Mit dem Inkraft­treten von eIDAS kann jedes Unternehmen in der EU nun fort­geschrit­tene elek­tro­n­is­che Sig­na­turen im All­t­ags­geschäft– von sim­plen Arbeitsabläufen bis zu unternehmen­skri­tis­chen Vorgän­gen – anwenden.

Dan Put­er­baugh
Dan Put­er­baugh is Direc­tor and Asso­ciate Gen­er­al Coun­sel for Adobe Sys­tems. He and his team sup­port Adobe’s Doc­u­ment Cloud. Put­er­baugh joined Adobe Sys­tems in 2008 as legal lead for Adobe’s enter­prise doc­u­ment solu­tion, Live­Cy­cle. Pri­or to join­ing Adobe, Put­er­baugh spent sev­en years as assis­tant gen­er­al coun­sel at Intu­it Inc. He is a mem­ber of the Cal­i­for­nia Bar Asso­ci­a­tion. He received his Juris Doc­tor from San­ta Clara Uni­ver­si­ty. He cur­rent­ly resides in Los Gatos, CA.