Papierlos und für jedes Endgerät: Rechtsgültige E‑Signatur
Nachdem im Sommer 2016 die neue EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) in Kraft getreten ist, sind europaweit Standards für cloudbasierte digitale Signaturen definiert worden. Doch in der Realität werden nach wie vor die Unterschriftenseite der Steuererklärung, Formulare für Versicherungen oder Arbeitsverträge für deren Signatur auf Papier ausgedruckt, verschickt, unterschrieben und wieder eingescannt. Dabei würde in mehr als 90 Prozent aller Fälle eine elektronische Signatur völlig ausreichen.
Live erleben beim Adobe Digital Marketing Breakfast in Zürich
Damit sich hier etwas ändert, sind in der Schweiz die drei Unternehmen Swisscom, Adobe und ajila eine Kooperation eingegangen und bieten ihre gebündelten Kompetenzen für ein medienbruchfreies elektronisches Signaturverfahren an. Präsentiert wird es beim Adobe Digital Marketing Breakfast am 6. Juni 2017 ab 8.15 Uhr in Zürich (Au Premier, Bahnhofplatz 15).
Wir liefern mit dem Adobe Experience Manager (AEM) Forms sowie Adobe Sign die State-of-the-Art-Technologie für elektronische Formulare und Unterschriften. Das Telekommunikationsunternehmen Swisscom, führender ICT-Dienstleister in der Schweiz, stellt die Signaturen aus und garantiert deren Rechtsgültigkeit. Ajila, ein auf Formularprozesse spezialisiertes Unternehmen, bringt seine umfassende Kompetenz als Implementierungspartner für Technologie und E‑Signaturverfahren ein.
2‑Faktor-Authentifizierung gewährleistet Datensicherheit
Seit durch eIDAS die Gesetzgebung in Bezug auf elektronische Unterschriften in Europa vereinheitlicht wurde, ist es viel einfacher und effizienter, eine rein elektronische Abwicklung der Signaturprozesse zu implementieren. Ähnlich wie beim Online-Banking wird die Authentizität der Unterschrift und die Integrität des Dokuments durch eine 2‑Faktor-Authentifizierung gewährleistet. Unternehmen haben die volle Kontrolle darüber, welche Personen Zugriff auf die Dokumente erhalten und welche zeichnungsberechtigt sind.
Der Endkunde muss keine Dokumente übermitteln, da lediglich ein so genannter Hash-Wert zwischen Unternehmen, Endnutzer und Provider ausgetauscht wird. Das so unterzeichnete Dokument ist jederzeit wieder auffindbar und enthält den gesamten Signaturverlauf mit allen relevanten Details wie Zeitstempel, E‑Mail, IP-Adresse sowie weiteren Authentifizierungsmerkmalen. So sind Dokumente vor Manipulationen und nachträglichen Bearbeitungen geschützt.
Aus Sicht des Datenschutzes ist die in der Schweiz realisierte gemeinschaftliche E‑Signaturlösung einzigartig. Unternehmen und Behörden können damit ihre Papier- und Druckkosten verringern und die Bearbeitungszeiten deutlich reduzieren und neue Funktionen – wie etwa automatische Erinnerungen – einführen.
Jetzt anmelden: Adobe Digital Marketing Breakfast am 6. Juni 2017 ab 8.15 Uhr in Zürich