Papierlos und für jedes Endgerät: Rechtsgültige E‑Signatur

Nach­dem im Som­mer 2016 die neue EU-Verord­nung über elek­tro­n­is­che Iden­ti­fizierung und Ver­trauens­di­en­ste (eIDAS) in Kraft getreten ist, sind europaweit Stan­dards für cloud­basierte dig­i­tale Sig­na­turen definiert wor­den. Doch in der Real­ität wer­den nach wie vor die Unter­schriften­seite der Steuer­erk­lärung, For­mu­la­re für Ver­sicherun­gen oder Arbeitsverträge für deren Sig­natur auf Papi­er aus­ge­druckt, ver­schickt, unter­schrieben und wieder einges­can­nt. Dabei würde in mehr als 90 Prozent aller Fälle eine elek­tro­n­is­che Sig­natur völ­lig ausreichen.

Live erleben beim Adobe Dig­i­tal Mar­ket­ing Break­fast in Zürich

Damit sich hier etwas ändert, sind in der Schweiz die drei Unternehmen Swiss­com, Adobe und aji­la eine Koop­er­a­tion einge­gan­gen und bieten ihre gebün­del­ten Kom­pe­ten­zen für ein medi­en­bruch­freies elek­tro­n­is­ches Sig­naturver­fahren an. Präsen­tiert wird es beim Adobe Dig­i­tal Mar­ket­ing Break­fast am 6. Juni 2017 ab 8.15 Uhr in Zürich (Au Pre­mier, Bahn­hof­platz 15).

Wir liefern mit dem Adobe Expe­ri­ence Man­ag­er (AEM) Forms sowie Adobe Sign die State-of-the-Art-Tech­nolo­gie für elek­tro­n­is­che For­mu­la­re und Unter­schriften. Das Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen Swiss­com, führen­der ICT-Dien­stleis­ter in der Schweiz, stellt die Sig­na­turen aus und garantiert deren Rechts­gültigkeit. Aji­la, ein auf For­mu­la­rprozesse spezial­isiertes Unternehmen, bringt seine umfassende Kom­pe­tenz als Imple­men­tierungspart­ner für Tech­nolo­gie und E‑Signaturverfahren ein.

2‑Fak­tor-Authen­tifizierung gewährleis­tet Datensicherheit

Seit durch eIDAS die Geset­zge­bung in Bezug auf elek­tro­n­is­che Unter­schriften in Europa vere­in­heitlicht wurde, ist es viel ein­fach­er und effizien­ter, eine rein elek­tro­n­is­che Abwick­lung der Sig­natur­prozesse zu imple­men­tieren. Ähnlich wie beim Online-Bank­ing wird die Authen­tiz­ität der Unter­schrift und die Integrität des Doku­ments durch eine 2‑Fak­tor-Authen­tifizierung gewährleis­tet. Unternehmen haben die volle Kon­trolle darüber, welche Per­so­n­en Zugriff auf die Doku­mente erhal­ten und welche zeich­nungs­berechtigt sind.

Der End­kunde muss keine Doku­mente übermit­teln, da lediglich ein so genan­nter Hash-Wert zwis­chen Unternehmen, End­nutzer und Provider aus­ge­tauscht wird. Das so unterze­ich­nete Doku­ment ist jed­erzeit wieder auffind­bar und enthält den gesamten Sig­naturver­lauf mit allen rel­e­van­ten Details wie Zeit­stem­pel, E‑Mail, IP-Adresse sowie weit­eren Authen­tifizierungsmerk­malen. So sind Doku­mente vor Manip­u­la­tio­nen und nachträglichen Bear­beitun­gen geschützt.

Aus Sicht des Daten­schutzes ist die in der Schweiz real­isierte gemein­schaftliche E‑Signaturlösung einzi­gar­tig. Unternehmen und Behör­den kön­nen damit ihre Papi­er- und Druck­kosten ver­ringern und die Bear­beitungszeit­en deut­lich reduzieren und neue Funk­tio­nen – wie etwa automa­tis­che Erin­nerun­gen – ein­führen.

Jet­zt anmelden: Adobe Dig­i­tal Mar­ket­ing Break­fast am 6. Juni 2017 ab 8.15 Uhr in Zürich