Digitale Transformation der Verwaltung: Immer noch Schneckentempo

Vor weni­gen Tagen kam die fro­he Botschaft auf meinem Smart­phone an: „Die Bun­desregierung will Vor­bild bei der Dig­i­tal­isierung in der öffentlichen Ver­wal­tung sein“, teilte deren Presse- und Infor­ma­tion­samt mit. Der Innen­min­is­ter habe den vom Kabi­nett nun so beschlosse­nen „Evaluierungs­bericht 2016“ zum Regierung­spro­gramm „Dig­i­tale Ver­wal­tung 2020” vorgelegt, der den Stand von dessen Umset­zung beleuchte.

Zu den im Bericht erwäh­n­ten Pro­jek­ten gehören unter anderem

Die bere­its in Kraft getrete­nen Umset­zungspflicht­en sind zu weit­en Teilen erre­icht“, freut sich die Bun­desregierung über erste Erfolge ihrer Ini­tia­tive. Viele der Pro­jek­te seien aber langfristig angelegt, zudem wür­den davon zahlre­iche Behör­den mit teil­weise sehr unter­schiedlichen Aus­gangssi­t­u­a­tio­nen betroffen.

Die für die Trans­for­ma­tion notwendi­ge Kom­pe­tenz in den Organ­i­sa­tio­nen der Bun­desver­wal­tung muss über mehrere Jahre hin­weg auf- und aus­ge­baut wer­den“, ist deshalb die Schlussfol­gerung in dem Zwis­chen­bericht. In zwei und in vier Jahren werde es daher eine erneute Evaluierung geben.

Woran hakt es beim Regierung­spro­gramm „Dig­i­tale Ver­wal­tung 2020”?

Haben wir diese Zeit bei der Umset­zung von Dig­i­tal Gov­ern­ment in Deutsch­land wirk­lich? Staat­en wie Est­land, die zwar wesentlich klein­er sind, gehören in Europa längst zu den Vor­re­it­ern und zeigen in der Prax­is, wie eine dig­i­tale Ver­wal­tung ausse­hen kann und den Bürg­ern nützt. Wenn ich mit Entschei­dern aus dem Behör­de­num­feld spreche, wer­den immer wieder fol­gende Punk­te angesprochen:

Das Bud­get für die Dig­i­tal­isierung ist beim Bund – siehe die aktuelle Pressemit­teilung – und auch in manchen Bun­deslän­dern da. Aber die Städte und Gemein­den sowie viele Bil­dung­sein­rich­tun­gen bleiben bei der dig­i­tal­en Trans­for­ma­tion auf der Strecke. So ist man dort gezwun­gen, auf ver­meintlich „gün­stige“ oder gar kosten­freie Tech­nolo­gie zu set­zen, die naturgemäß ihre Gren­zen hat. Bess­er wäre stattdessen eine Ori­en­tierung auf Lösun­gen, die für Bürg­er, Kom­munen und Behör­den das benutzer­fre­undlich­ste und effizien­teste Ange­bot schaffen.

Falsche Pferde und Luftschlöss­er statt ver­lässliche Rahmenbedingungen

Viele Ver­wal­tungsmi­tar­beit­er, mit denen ich in let­zter Zeit gesprochen haben, kri­tisieren die Poli­tik, weil sie immer wieder „aufs falsche Pferd“ set­zt. Statt „endlich umset­zbare Rah­menbe­din­gun­gen zu schaf­fen“, wür­den „Luftschlöss­er wie der elek­tro­n­is­che Per­son­alausweis gebaut“.

Zwar hat die Bun­desregierung im let­zten Jahr den „Geset­zen­twurf zum Abbau von Schrift­former­fordernissen“ beschlossen, mit dem über 450 Schrift­former­fordernisse im Ver­wal­tungsrecht des Bun­des abge­baut wer­den sollen. Doch die Umset­zung ist mehr als zäh. So kön­nte kün­ftig zum Beispiel die Zulas­sung zur Handw­erksmeis­ter­prü­fung elek­tro­n­isch beantragt wer­den oder Ein­wen­dun­gen gegen Immis­sion­ss­chutzan­la­gen ließen sich ohne Papi­er vorbringen.

Doch es bewegt sich nur wenig in diesem Sinne. „Das war schon immer so und soll auch so bleiben“, ist offen­bar eine beliebte Ein­stel­lung. Ob das Sinn macht, spielt dabei erst ein­mal keine Rolle. Aktuell kann man nicht von „medi­en­bruch­frei“ sprechen, wenn ein Antrag sich zwar online aus­füllen lässt, aber für die Unter­schrift mit Tinte aus­ge­druckt und schlimm­sten­falls per Brief­post zur Ver­ar­beitung geschickt wer­den muss. Selb­st ein Scan des mit Tinte sig­nierten Doku­ments ist häu­fig nicht aus­re­ichend. Es muss das Orig­i­nal sein. In zweifach­er Aus­führung, damit das Schrift­stück mit der Unter­schrift der Gegen­seite wieder zurück­geschickt wer­den kann. Was für eine Zeit- und Papierverschwendung.

Dabei gibt es bere­its funk­tion­ierende eSignatur‑Lösungen, die auch alle Anforderun­gen an Daten­schutz und Rechtssicher­heit erfüllen. Mehr dazu auch in unserem Video:

Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen: Auf dem 5. Zukun­ft­skongress Staat & Ver­wal­tung am 20./21. Juni 2017 in Berlin sind wir während der gesamten Ver­anstal­tung mit einem Infor­ma­tion­s­stand (Ebene B 0244) und am 1. Tag am frühen Nach­mit­tag mit einem Best-Prac­tice-Dia­log vertreten. Dort wird Michael Schus­ter (Adobe Solu­tion Con­sul­tant) einen For­mu­la­rprozess mit ein­er dig­i­tal­en Sig­natur vorstellen. Got­tfried Jung­hanns von der HTW Berlin spricht über die AEM Forms-Tech­nolo­gie, wie sie an der Hochschule einge­set­zt und weit­er­en­twick­elt wird. Abschließend stellt Ronald Schulz, Head of Data & Con­tent Dri­ven Ser­vices Dig­i­tal Mar­ket­ing bei T‑Systems Mul­ti­me­dia Solu­tions, ver­schiedene von dem Dien­stleis­ter entwick­elte E‑Gov­ern­ment-Ser­vices vor.

Ich freue mich auf Ihren Besuch.