Licht ins Dunkel: Behörden nutzen gesammelte Daten besser

Auch wenn die Kla­gen über die schlep­pende Ver­wirk­lichung dig­i­taler Behör­den­di­en­stleis­tun­gen in Deutsch­land nicht abreißen, gibt es doch auch pos­i­tive Nachricht­en. Denn laut der Studie „Mit Dat­en Werte schaf­fen 2017“ für die Öffentliche Ver­wal­tung, die das Beratung­sun­ternehmen KPMG in Zusam­me­nar­beit mit Bitkom Research erstellt hat, greift auch hier zu Lande die Ver­wal­tung immer stärk­er auf Date­n­analy­sen zurück. Vor allem die großen Behör­den sind dabei Vorreiter.

Es fehlen Daten­ex­perten in den Verwaltungen

So teil­ten 78 Prozent der befragten Ver­wal­tun­gen mit, dass Date­n­analy­sen für sie inzwis­chen ein maßge­blich­er Baustein ihrer Arbeit sind – ein Plus von sechs Prozent­punk­ten gegenüber den Ergeb­nis­sen des Vor­jahres. Doch welchen konkreten Mehrw­ert bringt das für die Bürg­er? Hier ist dann das Bild nicht mehr so rosig. Nur 51 Prozent der Befragten sehen bere­its Erfolge bei diesem Thema.

Big Data hat das Poten­zial zur Inno­va­tion­s­mas­chine. Allerd­ings braucht es an dieser Stelle entsprechend aus­ge­bildete Experten, die die Vorteile der neuen Tech­nolo­gie für die öffentliche Hand auch erschließen kön­nen“, stellt die Studie fest. Doch Mitar­beit­er mit entsprechen­dem Fach­wis­sen sind in deutschen Behör­den häu­fig noch eher Mangelware.

So ist nur ein Drit­tel (33 Prozent) der Befragten der Mei­n­ung, dass die eige­nen Mitar­beit­er die erforder­lichen Kom­pe­ten­zen mit­brin­gen, um den Erfordernissen der Dig­i­tal­isierung entsprechen zu kön­nen. Und obwohl fast die Hälfte der Befragten das Fehlen entsprechend aus­ge­bilde­ter Experten in den eige­nen Rei­hen beklagt, investieren lediglich 37 Prozent der befragten Ver­wal­tun­gen in Weit­er­bil­dung und Schu­lung der Beschäftigten.

Kon­form zum kün­fti­gen EU-Datenschutzrecht

Allerd­ings stößt eine umfassende Date­n­analyse in Behör­den auch noch auf andere Hin­dernisse. „Anders als pri­vatwirtschaftliche Akteure aus dem Start-up-Umfeld muss die Ver­wal­tung näm­lich zu jed­er Zeit absolute Rechtssicher­heit garantieren kön­nen“, betont die KPMG-Studie. Die in der Grün­der­szene mitunter gepflegte Kul­tur, dass es im Zweifels­fall bess­er sei, eine Betaver­sion auf den Markt zu brin­gen und im weit­eren Ver­lauf auftre­tende Fehler zu beheben, komme für die öffentliche Hand nicht in Frage.

Doch das ist auch gar nicht nötig. Denn es gibt ja mit der Adobe Ana­lyt­ics Cloud eine umfassende Analyse‑Lösung, die kom­fort­a­bel zu bedi­enen ist und keine zeitaufwändi­gen Schu­lung­spro­gramme benötigt. Sie gibt span­nende Ein­blicke in das Ver­hal­ten der Besuch­er ein­er Behör­den-Web­site und unter­stützt so die fort­laufende Opti­mierung des Bürg­er-Erleb­niss­es.

Durch das Zusam­men­führen von Online- und Offline-Dat­en trägt diese Lösung dazu bei, die Loy­al­ität der Bürg­er zu stärken und ihre Bedürfnisse bess­er ken­nen­zuler­nen. Und das völ­lig kon­form zum beste­hen­den Daten­schutzrecht und mit der kün­fti­gen EU-Daten­schutz­grund­verord­nung, die im näch­sten Mai in Kraft tritt.