2018 wird das Jahr des Datenschutzes in Europa
Zum 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) offiziell wirksam. Und auch wenn die ursprünglich zum gleichen Zeitpunkt geplante Novelle der ePrivacy-Verordnung nun wahrscheinlich erst 2019 kommt, ist keine Entwarnung angesagt. Der Kern der Verordnung – die für alle Dienste gelten wird, die innerhalb der EU angeboten werden, auch wenn die eigentliche Datenverarbeitung außerhalb Europas stattfindet – ist es, dass Internet- und Kommunikationsunternehmen Nutzerdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen verarbeiten dürfen.
Während die EU-Kommission in den letzten Tagen eine Innovationsoffensive gestartet hat und mit einem Leitfaden für mehr Klarheit sorgen will, herrscht mancherorts bereits Panik. So erwartet die Organisation der Mediaagenturen (OMG) mit Umsatzeinbußen bei der Display-Werbung von durchschnittlich 30 Prozent. Auch der Zeitschriftenverlegerverband VDZ rechnet mit einem wirtschaftlichen Schaden von „deutlich über 300 Millionen Euro netto im Jahr“ wegen ausbleibender Werbeschaltungen. Andere Experten warnen vor unkalkulierbaren Folgekosten oder neuen Abmahngefahren für Websites.
Herausforderungen durch neue Datenschutzprinzipien
Dabei ist eigentlich alles recht einfach: Wer künftig zum Beispiel die Customer Journey seiner Kunden rechtskonform tracken möchte, muss für diese klar verständlich und genau definieren, warum welche Cookies gesetzt werden, und was der Sinn dahinter ist – und zwar für jeden einzelnen Datenpunkt, am besten mittels Opt-In-Verfahren.
Unabhängig davon, welchen Inhalt die ePrivacy-Verordnung schließlich haben wird und wann sie genau in Kraft tritt, ist bereits heute klar, welche Veränderungen die DSGVO mit sich bringen wird: So gilt zum Beispiel die IP-Adresse nach neuem Recht als personenbezogenes Datum. Auch die allermeisten Cookies werden voraussichtlich ab Mai 2018 als persönliche Daten eingestuft, die entsprechend zu schützen sind. Dadurch wird zum Beispiel die Bildung von Profilen schwieriger.
Mit der DSGVO werden auch zwei neue Datenschutzprinzipien gesetzlich verankert, die eine Herausforderung darstellen: „Privacy by Design“ meint, dass bei der Ausgestaltung eines Datenverarbeitungsprozesses der Datenschutz mitgedacht werden soll. Vom Prinzip her soll also immer die datensparsamere von zwei möglichen Varianten für die Ausgestaltung eines Prozesses gewählt werden. „Privacy by Default“ meint, dass von mehreren Grundeinstellungen die datenschutzfreundlichere vorausgewählt sein muss. Es soll also, wo immer möglich, ein echtes Opt-In geben.
Wer clever ist, reagiert bereits jetzt auf die DSGVO
Die neue Verordnung wirkt zwar erst in vier Monaten – dennoch sollten Unternehmen ihre Vorgaben bereits jetzt beachten. Wir haben deshalb eine spezielle Website dazu eingerichtet und veranstalten Webinare. Selbstverständlich optimieren wir auch unsere Produkte, Dienstleistungen und Prozesse weiter, um den neuen EU-Anforderungen gerecht zu werden. Deren Einhaltung verstehen wir als gemeinsame Verantwortung mit und für unsere Kunden. Von daher blicken wir mit Zuversicht auf unsere gemeinsame DSGVO-Reise.
Wir sehen in der EU-Datenschutz-Grundverordnung nämlich kein Schreckgespenst, sondern vielmehr eine gute Möglichkeit, die Markenloyalität zu stärken. Etwa indem Unternehmen durch mehr Transparenz Vertrauen aufbauen, sich auf die Privatsphäre ihrer Kunden konzentrieren und diese in großartige Kundenerlebnisse einbetten. Betrachten Sie das Ganze als eine Art „Privatsphäre-Erlebnis“: die Privatsphäre Ihrer Kunden wird durch ansprechend aufbereitete Datenschutzhinweise zu einem wichtigen Teil der Erfahrung mit Ihrer Marke.
Fünf praktische Tipps zur DSGVO-Umsetzung
Die EU-DSGVO setzt verstärkt auf die bewährten Verfahren der Datenerhebung, die Transparenz der Datenverarbeitung und die Wahlfreiheit durch Verbraucher. All dies spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Customer Experience.
- Zügeln Sie ihre Datensammelwut
Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer gesammelten Daten – und konzentrieren Sie sich auf jene, die ihr Marketing tatsächlich verbessern. - Holen Sie sich die Zustimmung Ihrer Kunden
Wann wird die Zustimmung benötigt und in welcher Form wird diese erfolgen? Setzen Sie auf ein angenehmes Kundenerlebnis und verdeutlichen Sie die Wertschätzung der Privatsphäre. - Informieren Sie über die Datenerfassung
Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre aktuellen Datenschutzhinweise, Richtlinien und alle sonstigen Informationen, die bei der Datenerfassung bereitgestellt werden. - Entfernen Sie eindeutige Identifizierungsmöglichkeiten
Überlegen Sie, wann Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden sollen (indem offensichtlich personenbezogene Daten durch eine andere eindeutige Kennung ersetzt werden, die typischerweise durch Hashing, Verschlüsselung oder Token generiert wird). So halten Sie die DSGVO-Verpflichtungen ein und minimieren das Risiko von Datenschutz- und Privatsphäreverletzungen. - **Gewähren Sie den erforderlichen Datenzugriff und löschen Sie Anfragen
**Wie wird Ihr Kunde Sie erreichen, um auf seine Daten zuzugreifen oder eine Lösch-Anforderung zu stellen? Sie müssen die Richtlinien und Verfahren für die interne Datenaufbewahrung und ‑löschung klar definieren und jederzeit einhalten.
Hier gibt es einen kostenlosen Praxisführer für Anwender der Adobe Experience Cloud, mit dessen Hilfe Sie die Herausforderungen durch die DSGVO erfolgreich bewältigen können (in Englisch).